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Dieses Thema hat 5 Antworten
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Peter Pan Offline



Beiträge: 913

17.11.2011 22:39
Nacktwandern in der Schweiz vom höchsten Gericht definitiv verboten Zitat · Antworten

Die Wünsche der Anhänger vom "textilfreiem Wandern" haben sich bei uns definitiv zerschlagen!

Da es sich hier um ein sog. abschliessendes, höchstrichterliches Urteil handelt - müssen alle bei uns dieses z.T. "nonens volens" akzeptieren!
Ueberlasse es Euch dies zu komentieren!

HERISAU/LAUSANNE. Nacktwandern darf von den Kantonen unter Strafe gestellt werden. Das Bundesgericht hat sich den Anhängern des unverhüllten Naturerlebnisses mit einem Grundsatzurteil in den Weg gestellt und eine im Kanton Appenzell Ausserrhoden verhängte Busse bestätigt.
Mit seinem Entscheid hat des Bundesgericht die Beschwerde eines 47-jährigen Mannes abgewiesen, der im Oktober 2009 im Gebiet Nieschberg bei Herisau nackt unterwegs gewesen war.

Er wanderte unter anderem an einer Feuerstelle vorbei, wo sich eine Familie mit Kleinkindern aufhielt. Zudem passierte er ein christlich geführtes Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige. Eine Passantin stellte ihn zur Rede und erstattete Anzeige.

Grob unanständiges Benehmen
Das Obergericht sprach ihn im vergangenen Januar des «grob unanständigen Benehmens» gemäss dem appenzell-ausserrhodischen Gesetz über das kantonale Strafrecht schuldig und büsste ihn mit 100 Franken. Die Strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat diesen Entscheid in ihrer Beratung vom Donnerstag nun bestätigt.

Einig waren sich die Richter darin, dass das Nacktwandern vom Strafgesetzbuch des Bundes nicht erfasst wird. Nur drei der fünf urteilenden Richter waren dann allerdings der Ansicht, dass die Kantone befugt sind, mit eigenen Bestimmungen die nicht sexuell motivierte Entblössung unter Strafe zu stellen.

Allgemeines Verbot reicht aus
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden werde das Nacktwandern zwar nicht ausdrücklich untersagt, sondern unter das Verbot der «groben Verletzung von Sitte und Anstand» eingeordnet. Die fragliche Bestimmung sei aber ausreichend bestimmt formuliert, damit auch das entblösste Wandern erfasst werden könne.

Weiter stehe fest, dass nach dem Empfinden eines durchschnittlichen Menschen beim Nachtwandern Sitte und Anstand tatsächlich verletzt würden. Im übrigen entspreche es nicht einmal den Regeln der Freikörperkultur, nackt in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein.

Mit dem Verbot des Nacktwanderns werden laut Gericht dessen Anhänger auch nicht in ihrer persönlichen Freiheit verletzt. Dieses Grundrecht garantiere keine völlige Handlungsfreiheit und ende dort, wo die Freiheit des anderen beginne.

Unterhose zumutbar
Ohnehin dürfe wohl davon ausgegangen werden, dass das Tragen einer Unterhose das Freiheitsgefühl in der Natur nicht mehr beeinträchtige als dies Wanderschuhe oder eine Kopfbekleidung täten. Keine Rolle spielt es laut Gericht schliesslich, dass in gewissen Kantonen das Nacktwandern nicht bestraft wird.

Eine Richterminderheit vertrat die Auffassung, dass die Kantone keine Kompetenz haben, das Nacktwandern zu verbieten. Sich nackt in der Natur zu bewegen, stelle zudem höchstens eine Extravaganz dar, nicht aber einen Verstoss gegen Anstand und Sitten.

Anzumerken bleibt, dass im Kanton Appenzell Innerrhoden eine Strafnorm besteht, die explizit das Nacktwandern verbietet. Vor dem Bezirksgericht sind aktuell die Fälle von zwei Personen pendent, welche die verhängten Bussen über 200 Franken angefochten haben. (Öffentliche Beratung vom 17.11.2011 im Verfahren 6B–345/2011) (sda)

Michael aus Zofingen Offline



Beiträge: 273

18.11.2011 05:17
#2 RE: Nacktwandern in der Schweiz vom höchsten Gericht definitiv verboten Zitat · Antworten

Zitat von Peter Pan
Ohnehin dürfe wohl davon ausgegangen werden, dass das Tragen einer Unterhose das Freiheitsgefühl in der Natur nicht mehr beeinträchtige als dies Wanderschuhe oder eine Kopfbekleidung täten.



Zufällig trifft dieses für mich zu, aber nur zufällig. Wenn ich diesen Satz lese, kann ich zumindest hoffen, daß das Tragen von kurzen Hosen (und auch das Tragen von kurzen Hosen als einzigem Kleidungsstück) in der Schweiz nicht als "unanständiges Verhalten" bestraft werden kann, auch dann nicht, wenn man es an einem "unmöglichen" Ort zu einer "unmöglichen" Zeit macht und obendrein eine "unmögliche" Figur hat.

Nachdenkliche Grüße
Micahel aus Zofingen

Senti Offline

Admin


Beiträge: 942

18.11.2011 07:06
#3 RE: Nacktwandern in der Schweiz vom höchsten Gericht definitiv verboten Zitat · Antworten

Ich frag mich, ob in der Schweiz schon das Jahr 2011 ist...oder vielleicht 1811...

Gruß
Thomas

Was nicht tötet, härtet ab

Peter Pan Offline



Beiträge: 913

18.11.2011 07:21
#4 RE: Nacktwandern in der Schweiz vom höchsten Gericht definitiv verboten Zitat · Antworten

Zitat von Senti
Ich frag mich, ob in der Schweiz schon das Jahr 2011 ist...oder vielleicht 1811...



Was unser Bundesgericht angeht - manchmal noch im Jahre 1511 bei den Calvinisten in Genf!

Henning Offline



Beiträge: 654

18.11.2011 13:55
#5 RE: Nacktwandern in der Schweiz vom höchsten Gericht definitiv verboten Zitat · Antworten

Ich bin durch das Urteil nicht betroffen, muss mich jedoch sehr wundern.

Überall Abbildungen von widerlichsten Gewalt- und Porno-Orgien, auch im Internet. Und was passiert? Hysterische Aufregung über jemanden, der nackt vorbeiwandert. Es geht also nicht um sexuelle Handlungen!

Daher ist Michaels Einwand richtig. Was muss das für ein Menschenbild sein, wenn man den bloßen Anblick eines harmlosen Nackten als ahndenswert ansieht?!

Für mich entscheidend: wird jemand geschädigt? Nur dann wären Maßnahmen vertretbar. Sonst nicht.

Gruß
Henning

Michael aus Zofingen Offline



Beiträge: 273

18.11.2011 19:28
#6 RE: Nacktwandern in der Schweiz vom höchsten Gericht definitiv verboten Zitat · Antworten

Zitat von Henning

Für mich entscheidend: wird jemand geschädigt? Nur dann wären Maßnahmen vertretbar. Sonst nicht.



Wenn man bei rot über die Straße fährt, und weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sicht ist, wird auch niemand geschädigt, aber wird gebüßt. Man könnte ja irgendeinen übersehen und anfahren.

Wenn man beim Autofahren den Führerschein zu Hause liegen gelassen hat (oder ein Bahnfahrer sein Generalabo), dann schädigt er erst recht keinen, denn der Autofahrer fährt ja ohne das Papier nicht schlechter und der Bahnfahrer hat ja für die Fahrt bereits bezahlt. Trotzdem werden beide gebüßt, allerdings niedriger, wie wenn sie gar keinen Führerschein besitzen oder keine Fahrkarte.

Ein Nacktwanderer kommt ja auch milder davon als einer, der jemanden vergewaltigt (wobei das eine mit dem anderen absolut nichts zu tun hat). Es trifft lediglich zu, daß unter den Triebtätern der Prozentsatz derjenigen, die ihre Untat ohne Kleidung verrichten, höher ist als bei Wanderern oder bei Polizisten und Richtern während der Arbeitszeit. Aber ist das ein Grund? Das ist lediglich Füdlibürgerlogik.

Wenn ein Kind mal von einem entkleideten erwachsenen Mann sexuell mißbraucht wurde, dann kann sich das derart einprägen, daß es auch Angst bekommen würde, wenn es einen unbekleideten Wanderer sieht. Vermutlich würde es aber auch Angst bekommen, wenn es in der Badeanstalt jede Menge Leute in Badekleidung sieht. Da die Eltern es wissen, würden sie niemals das Kind in die Badeanstalt nehmen. Und vielleicht würden sie selber aus Rücksicht auf das Kind im Badezimmer und im Garten nur "winterlich" gekleidet sein. Wenn dann plötzlich die Eltern mit dem Kind unterwegs sind, wo die Mehrheit dick bekleidet ist, dann rechnen sie nicht mit nackten Leuten. Wenn dann aber ein unbekleideter Mensch oder auch nur einer, der in T-Shirt und kurzen Hosen auftaucht, dann ist der Schock ebenfalls groß.

Wenn man nun einen Kurzhösler bestraft, weil er dem Kind einen Schaden zugefügt hat, müßte man ja auch einen Schwarzen bestrafen, der einem Kind begegnet, das von einem Schwaren mißhandelt wurde und vorher noch nie einen schwarzen Menschen gesehen hat.

Nachdenkliche Grüße
Michael aus Zofingen

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