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Dieses Thema hat 9 Antworten
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 Allerlei kurioses
Henning Offline



Beiträge: 654

12.10.2010 14:29
Gerichtsentscheidung Zitat · Antworten

Ich habe soeben von einem Urteil des Amtsgerichts München gelesen.

Danach hatte ein Ehepaar im August 2009 auf Kreta seinen Urlaub verlebt. Als der Ehemann, bekleidet mit einer 3/4-Hose, im Hotel speisen wollte, wurde er aufgefordert, eine lange Hose zu tragen. Dazu erklärte er sich nicht bereit und verlangte € 414,-- (von € 2074,-- Reisekosten) Erstattung wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung. Ohne Erfolg.

Gut, dass es sich nur um eine Entscheidung des Amtsgerichts gehandelt hat. Dort kommt es, ohne dass andere Gerichte dadurch gebunden wären, allein auf die Auffassung des gerade zuständigen Einzelrichters an.

Lukas würde fragen: durfte seine Frau Bein zeigen?

Gruß

Henning

Siegfried Hase Offline




Beiträge: 583

12.10.2010 17:46
#2 RE: Gerichtsentscheidung Zitat · Antworten

Unschön, aber man sollte es nicht zu ernst nehmen. Der Hotelbesitzer hat (nach deutschem Recht) in seinem Hotel Hausrecht. Das bedeutet: Er kann OHNE jede Begründung jemanden rauswerfen bzw. nicht einlassen. Ob ihm dabei die Hosenlänge nicht passt oder der Schnurrbart oder das Piercing oder das T-Shirt oder die Körpergröße oder ..... ist vollkommen egal.

Interessant ist bei dem Urteil, wie genau die Begründung ausseiht. Schließlich kann der Kunde auch nicht zu bestimmten Verhaltensweisen (z. B. anzeihen einer langen Hose) gezwungen werden. Ist das voraussetzung um eine Leistung zu erlangen (z. b. Abendessen) und der Kunde macht es nicht, dann braucht er siese Leistung, die er nicht erlangt hat auch nicht zu bezahlen. Eine Reisepreisminderung steht im m. E. daher schon zu. Ob es sich aber um einen Pauschalurlaub handelte und wie die Bedingungen des Reisevertrages genau sind, entzieht sich aber hier unserer Kenntnis, weshalb die Gerichtsentscheidung durchaus als rechtens von einem übergeordneten Gericht bestätigt werden könnte.

Gerold

Kurt C. Hose Offline




Beiträge: 744

12.10.2010 20:55
#3 RE: Gerichtsentscheidung Zitat · Antworten

Muss auch sagen das da wohl Hausrecht gilt.

Ansonsten halte ich 400 € auch für übertrieben. Ein viertel der Reisekosten wegen der Bekleidungspflicht im Restaurant.


Ansonsten wäre wie gesagt interessant wie die Begründung aussieht

Senti Offline

Admin


Beiträge: 942

13.10.2010 08:17
#4 RE: Gerichtsentscheidung Zitat · Antworten

Ich war vor etlichen Jahren auch in einem 5* Hotel, da musste man zum Essen auch lange Hosen anziehen. Ich fand das natürlich sehr unbequem, aber nur für die Zeit des Essens hab ich das auch überlebt.

Da die Hotels in dem Fall auf Etikette Wert legen hat man da schlechte Karten für eine Erstattung. Ist ja auch keine Minderung im Sinne eines verdreckten Zimmers oder Baulärm öä.

Die hätten sich ja auch vor der Reise erkundigen können.

Gruß
Thomas

Was nicht tötet, härtet ab

Henning Offline



Beiträge: 654

13.10.2010 09:42
#5 RE: Gerichtsentscheidung Zitat · Antworten

Unbedingt richtig ist es natürlich, dass uns das Hintergrundwissen gilt.

Die Schlagzeile lautete: Kurze Hosen unerwünscht.

Doch ich räume ein:
Es gibt noch andere Dresscodes. Auf Kreuzfahrten etwa war es früher üblich, dass Männer in Schlips und Kragen erschienen. Auch kenne ich Leute, die Wert auf "Stil" legen, sogar im Urlaub.

Auch ich habe erst durch Lukas gelernt, dass sogar kurze Hosen salonfähig sein können. Da ich sie eher in der Freizeit trage und es lässiger mag, hätte ich es nicht für möglich gehalten. Bis er uns entsprechendes Anschauungsmaterial zur Verfügung gestellt hatte.

Es grüßt

Henning

Senti Offline

Admin


Beiträge: 942

13.10.2010 15:21
#6 RE: Gerichtsentscheidung Zitat · Antworten

Naja, es gibt ja auch Leute, die im Urlaub Sport machen. Das wäre dann kein Urlaub mehr für mich, da wird gechillt . Ich werde auch nie mit Anzug irgendwo essen gehen im Urlaub, isch abe keine Anzug

Gruß
Thomas

Was nicht tötet, härtet ab

Michael aus Zofingen Offline



Beiträge: 273

16.01.2011 18:15
#7 RE: Gerichtsentscheidung Zitat · Antworten

Hallo Henning!

Meinst Du das?

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,722524,00.html

Für mich wäre das von "oben" befohlene Tragen von langen Hosen (und Schuhen, und Krawatten) eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität. Zum Glück sind Hotels an sich keine Einrichtungen, die ich in der Freizeit aufsuche. Ich würde mich dort auch nicht wohl fühlen, wenn es bezüglich Kleiderordnung keine Einschränkungen gäbe.

Wenn ich von einer Kleiderordnung in einer Einrichtung weiß, dann werde ich dem Betreiber dieser Einrichtung nicht mein sauer verdientes Geld in den gierigen Füdlibürgerrachen stopfen. Ich frage mich, was der Mann gemacht hat während des Urlaubs. Gehungert? Anderswo eingekehrt und selber bezahlt?

414 Euro wäre etwa 1/4 des Reisepreises, die er für eine 3/4 Hose zurückerstattet bekommen wollte. 1/4 + 3/4 macht 1. Dann hätte ja ein Mann, der in einer kurzen Hose (ca. 1/8) 7/8 des Preises fordern können, denn wenn einer, der normalerweise eine 1/8 Hose trägt, ist der Verlust der Lebensqualität höher, wenn er zu einer langen (1/1) Hose gezwungen wird als für einen, der am liebsten eine 3/4-Hose trägt.

Nachdenkliche Grüße
Michael aus Zofingen

Michael aus Zofingen Offline



Beiträge: 273

16.01.2011 18:56
#8 Bereits bezahlte Leistungen Zitat · Antworten

Zitat von Siegfried Hase

Interessant ist bei dem Urteil, wie genau die Begründung aussieht. Schließlich kann der Kunde auch nicht zu bestimmten Verhaltensweisen (z. B. anziehen einer langen Hose) gezwungen werden. Ist das voraussetzung um eine Leistung zu erlangen (z. b. Abendessen) und der Kunde macht es nicht, dann braucht er diese Leistung, die er nicht erlangt hat auch nicht zu bezahlen. Eine Reisepreisminderung steht im m. E. daher schon zu.



Hallo Gerold,

wenn man in eine Operngala will, wo fast schon ein gewöhnlicher Anzug mit Krawatte als "Proletenhaft" gilt und an der Kasse erscheint in Muskelshirt, Radlerhose und barfuß, dann wird man vermutlich hochkantig rausfliegen. Zwar hat man den Eintritt dann gespart, aber sicher bekommt man nicht die Fahrkarte, das Benzingeld oder den Reifen- und Kettenabrieb vom Velo zurückerstattet. Immerhin ist das Theater nicht zuständig für die Anreise des Besuchers.

Wie aber sieht es aus, wenn man die Karte bereits im Vorverkauf erworben hat, etwa im Internet. Hat man dann einen Anspruch auf Rückerstattung. Man hat eine Leistung bezahlt, die man nicht in Anspruch genommen hat? Oder gibt es in den "Benutzungsbedingungen" irgendwelche Klauseln wie "keine Rückerstattung bei Eintreffen nach Vorstellungsbeginn. Und was passiert, wenn die Tante an der Kasse eine "unpassend" gekleidete Person zurückweist. Und wenige Minuten später kommt derjenige geschniegelt und gebügelt wieder (er hatte die ungeliebten Klamotten sicherheitshalber im 4rad gehabt, wollte es aber erstmal ohne die Folterinstrumente probieren). Einem Menschen, der noch keine Karte hat, würde die Tante sicher zurückweisen (Hausrecht, wer es wagt, die Würde des hohen Hauses derart zu verletzen, verdient es auch nicht, im ordentlichen Zustand dort zu erscheinen. Aber wer bereits eine Karte hat, gegen den kann die Dame dann nichts mehr machen.

Belustigte Grüße
Michael aus Zofingen

LUKAS Offline

Admin


Beiträge: 2.028

19.01.2011 18:42
#9 RE: Bereits bezahlte Leistungen Zitat · Antworten

Es wäre gut zu wissen, ob seine Frau denn Bein zeigen durfte.
Falls JA, wäre das ein Klagegrund wegen Mißachtung der Gleichberechtigung.

Normalerweise sollte man alle Discos und Casinos verklagen, die nacktes Bein bei Frauen erlauben und bei Männern verbieten.
Wenn sie lange Beinkleider wünschen ist das OK- aber dann bitte auch bei BEIDEN Geschlechtern.
Alles andere wäre Diskriminierung!

ledershorts Offline




Beiträge: 623

20.01.2011 16:33
#10 RE: Bereits bezahlte Leistungen Zitat · Antworten

Zitat von LUKAS
Es wäre gut zu wissen, ob seine Frau denn Bein zeigen durfte.
Falls JA, wäre das ein Klagegrund wegen Mißachtung der Gleichberechtigung.



Gute Idee! So könnte man das politisch korrekt knacken!

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